Wenn man aber im Zeitraum seit 1.1. des Jahres vor der Geburt des Kindes selbständig war (es reicht sogar nur ein Tag!) Entscheidend ist, welcher Bemessungszeitraum - also welche 12 Monate - für die Höhe deines Elterngeldes beim nächsten Kind gilt. 1 Nr. Kind kommt jetzt quasi genau 24 Monate (Mrz. Dies entschied das Bundessozialgericht am 21.06.2016 (Az: B 10 EG 8/15 R). Grundsätzlich sind die 12 Kalendermonate vor der Geburt eures Kindes dafür maßgebend. Der Bemessungszeitraum der Mutter ist somit Juli 2015 bis Juni 2016 und für den Vater August 2015 bis Juli 2016. § 2b BEEG - Bemessungszeitraum - dejure.org Elterngeld 1. Der Bemessungszeitraum beim Elterngeld Grundsätzlich ist der Bemessungszeitraum 12 Monate lang. Bemessungszeitraum für die Berechnung der Höhe des Elterngeldes sind bei Arbeitseinkommen die letzen 12 Monate vor der Geburt, bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ist gemäß § 2 b Abs. Festgelegt ist dieser Sachverhalt in § 2b Abs. Leider ist die zuständige Elterngeldstelle nicht sonderlich bemüht mir zu. Je nachdem wann dein nächstes Kind geboren wird, kann es sein, dass nicht alle 12 Monate von vor der ersten Schwangerschaft berücksichtigt werden. Bemessungszeitraum Elterngeld : Eltern Das Elterngeld berechnet sich normalerweise anhand des Einkommens der letzten 12 Monate. Das Elterngeld für Väter und die Elternzeit für den Vater mit den beiden speziell für Väter reservierten Monaten sind der größte Erfolg der Familienpolitik in den letzten Jahren. Das ist der sogenannte Bemessungszeitraum. Kind: 1. Der Bemessungszeitraum ist deshalb Februar 2017 bis Januar 2018. Das bedeutet, es kommt darauf an, wie viel Einkommen Sie vor der Geburt des zweiten Kindes hatten. Eltern bekommen für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Juni 2020 - 31. 5 BEEG). Beziehen Sie kein Einkommen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Sie trat ihre Arbeitsstelle erst am 01.03.2017 an. Eine gute Nachricht gibt es jedoch: Falls Sie im 12-monatigen Bemessungszeitraum für das ältere Kind Elterngeld bezogen haben, gilt dieses nicht als Erwerbseinkommen und die betreffenden Monate werden bei der Berechnung übersprungen.
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