Zitieren AW: Paragraphen richtig zitieren - Mehrere Sätze zitieren. wird beim Zitieren von Rechtsnormen verwendet. - wo genau muss ich dann die Fußnote sezten? Beispiel: Internes Dokument zitieren nach APA. (7) Bevor eine Person in das Wählerverzeichnis eingetragen wird, ist zu ... V. v. 13.12.2010 BGBl. Der Vorschreiber RobertLiebling meinte, das wäre dann automatisch der Satz. Du kannst einen Paragraphen wie eine Seitenzahl verwenden, außer dass du „§“ statt „S.“ schreibst. Alternativen aufteilen. § 59c (Gesamtstrafe und Verwarnung mit Strafvorbehalt) Strafprozeßordnung (StPO) Wörtliche und sinngemäße Zitate. 1 S. 3 BGB. c) Absätze, Nummern, Buchstaben und Doppelbuchstaben werden abgekürzt zitiert. Gesetze zitieren im Text. lateinischen Ziffern, gefolgt vom Kürzel. mehrere Objekte Einen Autor mit dem Namen Francis Leanne Montgomery würde man zum Beispiel mit "Montgomery, F. L." anführen. Gesetze zitieren Du führst also entweder den Artikel oder den Paragraphen an sowie den jeweiligen Absatz und Satz. Absatz und Unterabsatz. Gesetze zitieren (Tacitus, Annalen Buch 14, Kapitel 7, Paragraphen 1 und 3, sowie 5 bis 7.) Das korrekte Zitieren kommt auf den Aufbau der Rechtsnorm an. Landesrecht Gesetze . Kurzanleitung Harvard-System - fernuni-hagen.de Ich verwende Daten, die zitiere und deren Quelle ich per Fußnote angeben will. Beispiel: Internes Dokument zitieren nach APA. Es werden mehrere Sätze, die vielleicht sogar einen ganzen Absatz in der eigenen Arbeit bilden. bezeichnet wird. Bei mehreren Änderungen, die sich auf verschiedene Untergliederungen eines Paragraphen, z. Zitieren in wissenschaftlichen Arbeiten - TU Berlin Das Verwaltungsverfahrensgesetz und dieses Gesetz finden nur Anwendung, soweit nicht Rechtsvorschriften des Landes inhaltsgleiche oder … 1 Satz 1 Nr. § 195 BGB: diese. Mehrere Paragraphen innerhalb eines Kapitels Nicht aufeinander folgende Paragraphen werden durch Punkte getrennt. Nun habe ich mehrere Daten von ein und derselben Quelle, aber ich schaffe es nicht, sie mit einer Fußnotennummer ("3") zusammenzufassen. (1) Umfasst ein Auftrag mehrere Objekte, so sind die Honorare vorbehaltlich der folgenden Absätze für jedes Objekt getrennt zu berechnen.